Gesetzliche Krankenversicherungen
Da ich Vertragspsychotherapeutin bin, kann ich über Ihr Krankenkassenkärtchen abrechnen. Drei Spreschstunden und maximal vier sogenannte probatorische Sitzungen sind für jeden gesetzlich Versicherten immer möglich. Danach stellen wir einen Antrag bei Ihrer Kasse. In der Regel für zweimal 12 Sitzungen. Nach der Bewilligung der Therapie, können dann auch alle weiteren Sitzungen über die Kasse abgerechnet werden. Maximal sind 80 Sitzungen möglich. Es gibt aber auch Ausnahmefälle, bei denen noch mehr Sitzungen bewilligt werden.
Private Krankenversicherungen
Als kassenärztlich zugelassene Psychotherapeutinnen, werden in der Regel auch die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Bitte klären Sie am Besten vorab mit ihrer Krankenversicherung welche Kosten für Psychotherapie übernommen werden. Dies ist abhängig von ihrem Versicherungsvertrag. Wir berechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) welche Sie unter www.bptk.de einsehen können.
Beihilfe
Beihilfe Versicherten stehen fünf Sitzungen Probatorik zu. Danach wird, wie bei gesetzlich Versicherten, ein Antrag bei der Beihilfe gestellt. Nach Bewilligung werden dann die Kosten übernommen. Meistens richten sich die privaten Versicherungen nach der Entscheidung der Beihilfe und übernehmen dann ebenfalls die Kosten.
Selbstzahler
Haben natürlich keine Formalia zu beachten. Die Abrechnung richtet sich wie bei einer privaten Krankenversicherung nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Weiter haben Sie keine Formalia zu beachten. Ihre Therapie ist dadurch nirgendwo dokumentiert.